AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Festausstatter Norbert Hörnschemeyer Wallenhorst
1. Geltung und Bedingungen
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Festausstatter Norbert Hörnschemeyer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie Preisangaben sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Firma Festausstatter Norbert Hörnschemeyer Wallenhorst verbindlich zustande.
3. Preise
Die Mietpreise gelten über ein Wochenende. Alle Vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Haftung des Vermieters und des Mieters
Der Vermieter trägt die gewöhnliche Abnutzung der Mietsache.
Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust des Mietgutes. Dabei ist es unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den Mieter oder eine Drittperson verursacht wird. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.
Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhängevorrichtung, insbesondere nicht für schwere Lasten benutzt werden. Anstrich und Beklebung von Gerüstteilen , Planen und Fußboden ist nicht gestattet. Die Kosten einer erforderlichen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes trägt der Mieter.
Bei Nichtbenutzung der Zelte sind Ein- und Ausgänge geschlossen zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Zelten, die im Winterhalbjahr aufgestellt werden, bei Schneefall für eine sofortige Räumung der Dächer von Schnee zur Vermeidung von Schneelast zu sorgen. Die geschieht am besten durch rechtzeitige und ausreichende Beheizung.
Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übergabe der Mietsache und endet mit Rückgabe bzw. mit Abbaubeginn.
5. Kündigung, Störung und Unterbrechung
Die Parteien können grundsätzlich nicht von dem Vertrag zurücktreten, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
Wenn der Mieter den Auftrag nach Erteilung kündigt, ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung, Abstandssummen zu zahlen.
Sollte durch unvorhergesehene Witterungsverhältnisse (Sturm, Schnee u.ä.) der Aufbau und Abbau fristgerecht nicht durchführbar sein, so kann der Vermieter nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden.
6. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Vermieter ist berechtigt, Abschlagsrechnungen oder eine Anzahlung zu verlangen.
7. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung in diesen Mietbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.